Zero Bonds (auch Nullkuponanleihen)

Zero Bonds zahlen keine Zinsen. Der Ertrag des Käufers ergibt sich aus dem Abschlag des Emissionskurses zum Rückzahlungswert des Bonds. Die Rendite wird also erst am Fälligkeitstag der Anleihe ausgezahlt, wenn der Bond zum Nominalwert zurückbezahlt wird. 

 

Da beim Zero-Bond während der Laufzeit keine Zahlungen erfolgen und somit eine Wiederanlage (Neuanlage) der zwischenzeitlichen Ertäge nicht möglich ist, weissen Nullkuponanleihen eine höhere Volatilität als normale Anleihen des selben Emittenten auf. Sie reagieren also besonders stark auf Schwankungen des Marktzinssatzes. Diese Sesitivität ist verständlicherweise umso höher, je größer die Restlaufzeit des Papieres ist.

 

Die Relevanz von Nullkuponanleihen ist vor allen Dingen steuerrechtlicher Natur. Denn da bei ihnen der gesamte Ertrag erst am Ende der Laufzeit anfällt lassen sich damit zu versteuernde Erträge einfach in die Zukunft verschieben. Lange Laufteiten bringen also eine steueraufschiebende Wirkung mit sich, wodurch auch der Sparer-Pauschbetrag von derzeit 801 Euro geschont wird. Allerdings ist fraglich, ob dieser Stundungsvorteil erhalten bleibt und die Finanzverwaltung nicht eine zeitanteilige Aufteilung der Gewinne verlangt, womit anteilige Abgeltungssteuer schon vor der eigentlichen Rückzahlung fällig würde. Liegt der persönliche Einkommensteuersatz im Zeitpunkt der Rückzahlung unter 25% (und vorher höher) profitiert der Käufer von Nullkuponanleihen von der späteren Besteuerung. Zwar wird Abgeltungssteuer dann von der Bank abgeführt, diese kann sich der Anleger aber vom Finanzamt im Rahmen seiner Steuererkärung wieder zurückholen.