Aktiensplit

Ein Aktiensplit (engl. forward stock split) ist die Umwandlung von existierenden Aktien in eine größere Anzahl neue Aktien mit einem geringeren Nominalwert. Dies entspricht transaktionstechnisch dem Gegenteil einer Aktienzusammenlegung (engl. reverse stock split).

Wo wird ein Aktiensplit beschlossen?

Ein Aktiensplit wird in der Hauptversammlung beschlossen und ist rein psychologischer Natur, da sich an den Beteiligungsverhältnissen nichts ändert. Die einzelne Aktie verbilligt oder erhöht sich im Börsenpreis, ohne dass sich das Eigenkapital der Gesellschaft oder der Wert des Aktienbestandes eines einzelnen Aktionärs ändert.

Wer muss einem Aktiensplit zustimmen?

Ein Aktiensplit kann nie ohne Zustimmung der Aktionäre durchgeführt werden und muss daher als ein Extra-Tagesordnungspunkt auf der Hauptversammlung besprochen und verabschiedet werden. Hierzu ist die einfache Mehrheit der Hauptversammlung ausreichend.

Aktiensplit Folgen

In den meisten Fällen würde ein Aktiensplit, ähnlich wie bei einer Dividendenauszahlung, zu einem Kurseinbruch führen. Bei einem 1:2 Aktiensplit (2-für-1; d. h. zwei neue Aktien werden pro einer alten Aktie ausgegeben) würden sich sowohl der Nominalwert als auch der Kurswert plötzlich halbieren, was den einen oder anderen Anleger zu dem Glauben verleiten könnte, der Kurs sei um 50 % zurückgegangen. Daher werden die historischen Kurse in den meisten Programmen automatisch angepasst, so dass der erfolgte Aktiensplit im Kursverlauf nicht auf Anhieb erkennbar ist. In den meisten Darstellungen von Handelssystemen sind die Zeitpunkte von Splits jedoch deutlich kenntlich gemacht. Genauso für die Handelsvolumina, die sich beispielsweise – in Stück betrachtet – plötzlich verdoppeln würden. Bei der Analyse historischer Kursdaten, insbesondere Kurspreise, Handelsvolumen und Handelsumsätzen, ist aufgrund dieser Zusammenhänge daher stets erhöhte Vorsicht geboten, um Änderungen nicht versehentlich mit Echtdaten zu vermischen, und so unrealistische, oder im schlimmsten Fall sogar falsche Werte, zu errechnen und auszuweisen. 

Psychologische Wirkung

In vielen Fällen werden Aktiensplits als Stärke wahrgenommen, da der Börsenkurs eines Unternehmens in der Vergangenheit stark gestiegen ist und der Split die Aktie zumindest nominal billiger erscheinen lässt. Die Aktie wird auf diese Wiese leichter handelbar. Folglich wird die Aktie für breitere Anlegerschichten interessanter und attraktiver. Dies kann aber wiederum mittel- bis langfristig dem Aktienkurs bei der Entwicklung helfen.

Stop-Loss-Orders und Aktiensplit

Ein weiterer Punkt muss berücksichtigt werden. Durch den im Zuge des Aktiensplits fallenden Aktienkurs können in manchen Fällen Stop-Loss-Orders ausgelöst werden. Zahlreiche Anlegern werfen in diesem Fall automatisch (durch Computersysteme ausgelöst) ihre Aktien auf den Markt und es kommt zu einem schnellen und ungebremsten Kurssturz. Zum Glück entspricht dies aber nicht der Realität: Um einen solchen Kurssturz zu verhindern, werden Stop-Loss-Orders im Falle von Aktiensplits in der Regel automatisch gelöscht und außer Kraft gesetzt. Genaueres hierzu kann in den AGB der Banken beziehungsweise Broker nachgelesen werden.

Abgeltungssteuer bei Aktiensplit

Bei einfachen Aktiensplits ergeben sich steuerlich keinerlei Änderungen. Solange sowohl die ISIN, als auch die WKN nicht geändert werden, entsteht aus dem Vorgang laut der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz keine zusätzliche Steuerlast. Zahlreiche Anleger sind beim Thema Aktiensplit zuletzt aufmerksam geworden. Google hatte 2014 im Rahmen seines Aktiensplits neue, sogenannte C-Class-Shares auf den Markt gebracht. Diese wurden mit neuer, von den alten A-Aktien abweichenden WKN und ISIN versehen. Finanzämter in Deutschland sahen darin eine Sachdividende. Folglich wurde für Google-Aktionäre in Deutschland Abgeltungssteuer fällig.